Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Autowerkstatt JF-Car-Service (im Folgenden „Werkstatt“) und dem Kunden hinsichtlich der durch die Werkstatt erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie den Verkauf von Ersatzteilen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen der Werkstatt und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Auftrags durch die Werkstatt zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für Dienstleistungen und Ersatzteile richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Werkstatt zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Fertigstellung der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 4 Leistungserbringung
(1) Die Werkstatt wird die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik ausführen.
(2) Die angegebenen Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(3) Wird während der Durchführung der Arbeiten festgestellt, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, wird die Werkstatt den Kunden unverzüglich informieren und dessen Zustimmung einholen.

§ 5 Haftung und Gewährleistung
(1) Die Werkstatt gibt auf durchgeführte Arbeiten eine Gewährleistung von sechs Monaten, es sei denn, auf der Rechnung wurde ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen.
(2) Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs oder durch nicht genehmigte Änderungen durch den Kunden entstehen.
(3) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 6 Ersatzteile und Eigentumsvorbehalt
(1) Eingebaute Ersatzteile gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages in das Eigentum des Kunden über. Bis dahin bleibt die Werkstatt Eigentümer der Ersatzteile.
(2) Die Werkstatt ist berechtigt, neue und generalüberholte Ersatzteile zu verwenden, sofern dies mit dem Kunden nicht anders vereinbart wurde.

§ 7 Haftung für Kundenfahrzeuge
(1) Die Werkstatt haftet für Schäden an Kundenfahrzeugen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und schriftlich zur Verwahrung übergeben.

§ 8 Abschlepp- und Bergedienst
(1) Sofern die Werkstatt Abschlepp- oder Bergedienste anbietet, erfolgt deren Erbringung nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug abgeschleppt oder geborgen werden kann, ohne dass rechtliche oder technische Hindernisse bestehen.

§ 9 Stornierung und Vertragsänderungen
(1) Der Kunde kann einen erteilten Auftrag vor Beginn der Arbeiten stornieren. In diesem Fall kann die Werkstatt eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
(2) Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen der Werkstatt und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

§ 10 Garantiebedingungen
(1) Die Werkstatt gibt auf durchgeführte Arbeiten eine Garantie von [Zeitraum, z. B. 12 Monate], sofern nicht anders vereinbart. Die Garantie gilt nur für die konkret durchgeführten Arbeiten und nicht für Folgeschäden oder Verschleißteile.
(2) Ansprüche aus der Garantie erfordern, dass der Kunde den Mangel unverzüglich nach dessen Feststellung anzeigt und das Fahrzeug zur Nachbesserung bereitstellt.

§ 11 Reklamationen und Konfliktlösung
(1) Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels der Werkstatt mitzuteilen. Die Werkstatt bemüht sich um eine kulante und schnelle Lösung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag kann ein Schlichtungsverfahren bei einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle vereinbart werden.

§ 12 Datenschutz
(1) Die Werkstatt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen geschieht.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Werkstatt einsehbar.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Werkstatt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.